Dieser Lead-Text einer regionalen Online-Zeitung hat mich jetzt doch ins Grübeln gebracht:
«Das Bundesgericht spricht einen Autofahrer frei, der sechseinhalb Meter vor einem Fussgängerstreifen vor ein Auto lief und mit diesem kollidierte.»

Es muss sich wohl um einen automatisierten Fussgänger handeln, aber wie der mit dem Fussgängerstreifen kollidierte – und das sechseinhalb Meter davor! – bleibt nach wie vor rätselhaft ... Immerhin wurde er freigesprochen. Anderseits wäre es ja auch schwierig gewesen, den Fussgängerstreifen zu belange...
Grübel.
Ääähm.
Grübel ...


 
 
 
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